FAQ zu den AGBs
Eintrittskarten
Abonnement
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. bietet aktuell keine Abonnoments an.
Vorteilskarten
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. bietet aktuell keine Vorteilskarten an.
Mitgliedschaft
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. bietet aktuell keine Mitgliedschaften an.
Freiluftveranstaltungen
Im Fall von höherer Gewalt behalten wir uns vor Veranstaltungen kurzfristig abzusagen.
Der diensthabende Projektleiter hat bei Veranstaltungen als Bevollmächtigter der Leitung der Schallaburg in Krisen- oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber den Mitarbeitern der Schallaburg, dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstaltern, Mietern und dgl.
Im Falle von Feierlichkeiten oder der Benutzung der gastronomischen Anlagen durch Gäste nach Veranstaltungen werden der Zeitpunkt der Sperrstunde und damit die Räumung des Hauses vom diensthabenden Projektleiter festgelegt.
Service-Informationen
Gruppenbuchungen und Vermietungen
a) Stornobedingungen
Vermietungen:
- Stornierung bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: Kostenlose Stornierung der gesamten Buchung
- Stornierung bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Bezahlung von 25 % der Buchungssumme
- Stornierung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Bezahlung von 50% der Buchungssumme
- Stornierung bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: Bezahlung von 75% der Buchungssumme
- Stornierung kürzer als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: Bezahlung von 100% der Buchungssumme
Gruppenbuchungen:
- Stornierung bis 5 Tage vor Buchungstermin: keine Stornogebühren
- Stornierung bis 2 Tage vor Buchungstermin: Bezahlung von 50% der Buchungssumme
- Stornierung kürzer als 2 Tage vor Buchungstermin: Bezahlung von 100% der Buchungssumme
b) Teilnehmerzahlen
Gruppenbuchungen:
Bis 1 Woche vor Buchungstermin muss die voraussichtliche Teilnehmerzahl bekanntgegeben werden.
Vermietungen und Veranstaltungen:
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bekanntgabe der garantierten Mindestteilnehmerzahl. Bei personenzahlabhängigen Rechnungsteilen wird diese in jedem Fall in Rechnung gestellt. Wird die garantierte Mindestteilnehmerzahl überschritten, wird die tatsächliche Personenanzahl in Rechnung gestellt.
- Überschreitungen der garantierten Mindestteilnehmerzahl müssen in jedem Fall bis spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden, um eine entsprechende Vorbereitung und Durchführung garantieren zu können. Bei Nichtbekanntgabe gehen allfällige Schadenersatzforderungen zu Lasten der buchenden Organisation.
c) Schäden und Verlust
Die buchende Organisation (Mieter) ist der Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. für alle Schäden und Verluste haftbar, die den Räumlichkeiten und Freibereichen, den Ausstellungsexponaten, dem Eigentum der Schallaburg, den Angestellten, Gästen oder Besuchern der Schallaburg aus einem Verschulden der buchenden Organisation (Mieter), deren Mitarbeitern oder Teilnehmern der Veranstaltung erwachsen.
Bei der Anmietung von Räumlichkeiten und/oder Freibereichen für externe Veranstaltungen sind die Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen. Alle aus Sicherungsmaßnahmen erwachsenden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. übernimmt keinerlei Haftung für eingebrachte Gegenstände. Die buchende Organisation hat für eine ausreichende Versicherung ihrer eingebrachten Gegenstände selbst zu sorgen.
d) Preise und Zahlung
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. behält sich für den Fall einer Terminverschiebung um mehr als 90 Tage Preisänderungen vor. Zahlung erfolgt sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge und Skonto. Alle im Rahmen der Veranstaltung anfallenden, - auch nicht bestätigten -, Kosten werden der buchenden Organisation in Rechnung gestellt. Buchende Organisationen, die nicht gleichzeitig Veranstalter sind, haften als Gesamtschuldner für die Erfüllung aller getroffenen Vereinbarungen.
e) Gesetzliche Bewilligungen und Abgaben
Bei allen Veranstaltungen, bei der nicht die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. als Veranstalter auftritt, ist die buchende Organisation oder deren Kunde für die zeitgerechte Einholung aller nötigen Bewilligungen bzw. für die Entrichtung aller gesetzlichen Abgaben verantwortlich. Alle aus der Anmeldung entstehenden Kosten sowie allfällige Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheit öffentlicher Organe gehen zu Lasten der buchenden Organisation bzw. deren Kunden.
Transfer
Die Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. bietet aktuell keine Transfer-Leistungen an.